Anlage 5 – (zu § 11 Absatz 9, § 48 Absatz 4 und 5)
(Fundstelle: BGBl. I 2010, 2030 - 2033; bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote) Fundstelle Eignungsuntersuchungen für Bewerber und Inhaber der Klassen C, C1, D, D1 und der zugehörigen Anhängerklassen E sowie der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung auto S1 Bewerber um die Erteilung oder Verlängerung einer Fahrerlaubnis der Klassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE, D1E sowie der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung müssen sich untersuchen lassen, ob Anzeichen für Erkrankungen vorliegen, die die Eignung oder die bedingte Eignung ausschließen können. Sie haben hierüber einen Nachweis gemäß dem Muster dieser Anlage vorzulegen. normal normal Bewerber um die Erteilung oder Verlängerung einer Fahrerlaubnis der Klassen D, D1, DE, D1E sowie einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung müssen außerdem besondere Anforderungen hinsichtlich: a) Belastbarkeit, normal normal b) Orientierungsleistung, normal normal c) Konzentrationsleistung, normal normal d) Aufmerksamkeitsleistung, normal normal e) Reaktionsfähigkeit erfüllen. normal normal normal arabic Die Eignung der zur Untersuchung dieser Merkmale eingesetzten psychologischen Testverfahren muss von einer unabhängigen Stelle für die Bestätigung der Eignung der eingesetzten psychologischen Testverfahren und -geräten nach § 71a bestätigt worden sein; die eingesetzten psychologischen Testverfahren sind im Gutachten zu benennen. Der Nachweis über die Erfüllung der Anforderungen nach Satz 1 ist unter Beachtung der Grundsätze nach Anlage 4a durch Beibringung eines betriebs- oder arbeitsmedizinischen Gutachtens nach § 11 Absatz 2 Satz 3 Nummer 3 oder eines Gutachtens einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung zu führen - von Bewerbern um die Erteilung einer Fahrerlaubnis der Klassen D, D1, DE, D1E und der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung, normal normal - von Bewerbern um die Verlängerung einer Fahrerlaubnis der Klassen D, D1, DE und D1E ab Vollendung des 50. Lebensjahres, normal normal - von Bewerbern um die Verlängerung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung ab Vollendung des 60. Lebensjahres. normal normal normal arabic normal normal Die Nachweise nach Nummer 1 und 2 dürfen bei Antragstellung nicht älter als ein Jahr sein. normal normal normal arabic bgbl1_2022_j0500_0010_thumb.gif bgbl1_2022_j0500_0010.pdf pdf PDF-Dokument wird in eigenem Fenster angezeigt bgbl1_2010_j1980-1_0080_thumb.gif bgbl1_2010_j1980-1_0080.pdf pdf PDF-Dokument wird in eigenem Fenster angezeigt bgbl1_2022_j0500_0020_thumb.gif bgbl1_2022_j0500_0020.pdf pdf PDF-Dokument wird in eigenem Fenster angezeigt
Kurz erklärt
- Bewerber für bestimmte Fahrerlaubnisklassen müssen sich auf gesundheitliche Eignung untersuchen lassen.
- Es müssen Nachweise über mögliche Erkrankungen vorgelegt werden, die die Eignung beeinträchtigen könnten.
- Für Fahrerlaubnisse der Klassen D, D1, DE und D1E sind zusätzliche Anforderungen an Belastbarkeit, Orientierung, Konzentration, Aufmerksamkeit und Reaktionsfähigkeit zu erfüllen.
- Die psychologischen Testverfahren zur Eignungsprüfung müssen von einer unabhängigen Stelle bestätigt werden.
- Nachweise dürfen bei Antragstellung nicht älter als ein Jahr sein, insbesondere für Bewerber über 50 oder 60 Jahre.